Externe Markt‒und Standortauszeichnungen zum Standort Bali
Für wen wir strukturieren:
Unternehmer und vermögende Kapitalhalter
Anlagehorizont: 5-7 Jahre
Akzeptanz von Illiquidität bis Exit
Minimum Investment: CHF 20'000
nicht für:
Kurzfristige Exits (< 3 Jahre)
Eigennutzung / Lifestyle-Käufe
Reine Buy-and-Hold-Strategien ohne operative Bewirtschaftung
Investment-Thesis
Strukturierte Hospitality-Assets mit operativer Kontrolle.
Unsere Renditeannahmen ergeben sich aus konservativer Strukturierung und operativer Kontrolle. Nicht aus Marktoptimismus.
Target-Rendite:
8-12% Netto p.a. (nach allen Kosten)
Drei eigenständige Villen, gebuendelt zu einem diversifizierten Mini-Portfolio innerhalb eines Resorts.
Strukturelle Nachfragefaktoren
Längere Aufenthalte statt Kurztrips
Die Nachfrage verlagert sich von kurzfristigen Aufenthalten zu längeren Nutzungszyklen.
Davon profitieren kleinere, betrieblich kontrollierbare Einheiten mit konstanter Auslastung.
Qualität vor Volumen
Premium-Gäste bevorzugen Privatsphäre, Service und Verlässlichkeit gegenüber grossen Anlagen.
Boutique-Strukturen sind operativ effizienter steuerbar als Massenkonzepte.
Operative Kontrolle als Werttreiber
In reifen Destinationen entscheidet nicht die Lage allein, sondern die operative Umsetzung.
Kontrolle über Betrieb, Kosten und Qualität ist zentral für stabile Cashflows.
Ausgewählte Marktdaten und Quellen sind im Investoren‒Dossier enthalten.
* Bei den vorliegenden Informationen handelt es sich um Werbung für ein Finanzinstrument im Sinne des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen. Das Basisinformationsblatt kann an folgender Stelle bezogen werden: www.lumaestates.ch/basisinformationsblatt
Keine der hierin enthaltenen Informationen beinhaltet eine Anlageberatung oder Empfehlungen für Anlage‒ und sonstige Entscheide. Die Performance der beworbenen Finanzinstrumenten in der Vergangenheit ist keine Garantie für deren zukünftige Entwicklung. Keine der hierin enthaltenen Informationen begründet ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten.
Luma Estates GmbH fällt bei der Entgegennahme von partiarischen Darlehen unter die sog. Sandbox‒Ausnahme gemäss Art. 6 Abs. 2 der Verordnung über die Banken und Sparkassen und handelt damit nicht gewerbsmässig im Sinne des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen ("BankG"). Luma Estates GmbH wird damit nicht von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt und die partiarischen Darlehen von Investoren werden nicht von der Einlagensicherung im Sinne von Art. 37a i.V.m. Art. 37h ff. BankG erfasst.